Der Büchereiausweis


Mit unserem Ausweis haben sie Zugriff auf sämtliche Angebote der Stadtbücherei Altena  

(Medienausleihe, Internet-PCs, Online-Leserkonto)

Anmeldeformular und Ausweis

Erstellung

1.) Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis und ggf. ein Dokument mit, das Sie als Schüler, Student oder Empfänger von Sozialleistungen ausweist.

Für Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (mit Unterschrift auf dem Formular).

 

2.) Bitte nehmen Sie ein Anmeldeformular von der Ausleihtheke oder laden es im Folgenden herunter.

 

Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Benutzungsordnung und die Gebührensatzung der Stadtbücherei Altena.

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Benutzungsordnung und Gebührensatzung der StB Altena
Benutzungsordnung und Gebuehrensatzung S
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Anmeldeformular Stadtbücherei Altena
Anmeldung Stadtbücherei Altena.pdf
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Anmeldeformular für Kitas und Schulen
Anmeldung Institutionen Stadtbücherei Al
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3.) Nachdem Sie alles ausgefüllt haben, geben Sie das Formular wieder an der Theke ab und es wird ein Leserkonto angelegt. Danach sind alle Angebote ab sofort nutzbar.

 

Der Ausweis gilt ab diesem Tag für genau ein Jahr.

 

 

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SEPA-Lastschriftmandat Stadtbücherei Altena
SEPA-Lastschriftmandat Stadtbücherei.pdf
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Bitte benachrichtigen Sie uns, falls sich ihre Daten ändern sollten.

Kosten

Gegen eine Jahresgebühr von zurzeit 24€ (bei Abbuchung 20) erhalten sie Ihren Büchereiausweis.

 

Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre, Schüler, Auszubildende, Studenten,  Freiwilligendienstleistende bis einschließlich 25 Jahren, Schwerbehinderte ab 80%iger Behinderung sowie Empfänger von Hilfe nach dem SGB erhalten den Ausweis kostenfrei!

 

 

 



Ausweis verloren?

Falls Sie ihren Büchereiausweis verlieren sollten, sagen sie uns bitte Bescheid, damit wir ihn sperren können. Bis dahin haften Sie für eventuellen Missbrauch.


Kündigung/Verlust

Eine Kündigung ihres Leserkonto ist nur erforderlich, wenn Sie ihre Jahresgebühren abbuchen lassen.

Ansonsten können Sie ihren Ausweis jederzeit ruhen lassen und irgendwann wieder neu aktivieren lassen.